Auftragsverarbeitungsvertrag als kreativer Dienstleister?

Ennui

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Hello Kreativkolleginnen und -kollegen!

Ich bin aktuell Kleinunternehmer und habe eine Website mit Auflistung meiner Dienstleistungen. Unter Wordpress werden diverse Plugins von Dritten benutzt. Und ich krieg natürlich E-Mails unter dem Server.

Mein Webhoster fragt jetzt "Yo Ennui! Was mit Auftragsverarbeitungsvertrag?"
Und ich so: "Häh? Ich auch?"

Rechtlich unverbindlich frag ich euch:
Muss ich?
Was ist, wenn ich nicht muss, aber es einfach trotzdem mach?
Habt ihr das bei euch?

Lieben Dank!
 
Mein Webhoster fragt jetzt "Yo Ennui! Was mit Auftragsverarbeitungsvertrag?"
Und ich so: "Häh? Ich auch?"
Mir ist nicht bekannt, dass man einen Vertrag (und dann auch noch im Volltext) auf seiner Website publizieren müsste. "Häh?" ist daher wohl die richtige Antwort.
 
Ich habe zig Websites bei All-inkl.com gehosted und musste dort mit einem Klick einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschliessen und gut ist. Runterladen kann ich den auch. Das ich den auf die Website stellen müsste, ist mir nicht bekannt. Alles ohne Gewähr und so.
 
Hello Kreativkolleginnen und -kollegen!

Ich bin aktuell Kleinunternehmer und habe eine Website mit Auflistung meiner Dienstleistungen. Unter Wordpress werden diverse Plugins von Dritten benutzt. Und ich krieg natürlich E-Mails unter dem Server.

Mein Webhoster fragt jetzt "Yo Ennui! Was mit Auftragsverarbeitungsvertrag?"
Und ich so: "Häh? Ich auch?"

Rechtlich unverbindlich frag ich euch:
Muss ich?
Was ist, wenn ich nicht muss, aber es einfach trotzdem mach?
Habt ihr das bei euch?

Lieben Dank!

Wenn überhaupt wird eine Datenschutzerklärung gemeint sein, v.a. Wenn man Plugins hat. Ggf. sollten diese per default deaktiviert sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nee, nee, das soll nicht auf der Website publiziert werden, sorry, da war ich ungenau.

Der Hoster fragt mich im Backend, wenn ich mich als Kunde dort anmelde.

Datenschutzerklärung im Frontend ist eh schon drin.
 
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Wenn überhaupt Word eine Datenschutzerklärung gemeint sein, v.a. Wenn man Plugins hat. Ggf. sollten diese per default deaktiviert sein.
Ich denke, das sind zwei paar Schuhe. Das eine findet zwischen Dir und Deinem Hoster statt, die Datenschutzerklärung muss für jeden Besucher ersichtlich sein. Du musst dort auch aufzeigen, welche datenrelevanten Plugins Deine Website nutzt. Websites funktionieren oft gar nicht oder nur bedingt, wenn man von Anfang an Plugins deaktivieren würde. Bei meiner Website sieht das Ganze dann so aus (und die Datenschutzerklärung ist für die Schweiz wasserdicht): https://ambergart.ch/impressum-datenschutz/
 
Der Unterschied zwischen DSE und AVV ist grundsätzlich bekannt. Ich frage mich nur, ob, warum und wann der Hoster ein Auftragsverarbeiter ist und nicht nur jemand, der Daten aufgrund Vertragserfüllung verarbeitet.
 
Der Hoster ist eingentlich immer ein Auftragsverarbeiter, weil er kein eigenes Interesse an den gehosteten Daten hat.
 
Hello Kreativkolleginnen und -kollegen!

Ich bin aktuell Kleinunternehmer und habe eine Website mit Auflistung meiner Dienstleistungen. Unter Wordpress werden diverse Plugins von Dritten benutzt. Und ich krieg natürlich E-Mails unter dem Server.

Mein Webhoster fragt jetzt "Yo Ennui! Was mit Auftragsverarbeitungsvertrag?"
Und ich so: "Häh? Ich auch?"

Rechtlich unverbindlich frag ich euch:
Muss ich?
Was ist, wenn ich nicht muss, aber es einfach trotzdem mach?
Habt ihr das bei euch?

Lieben Dank!

Ich habe mal gelesen, wie es aussieht solltest Du wahrscheinlich lieber einen AVV mir dem Hoster als Auftragnehmer machen.
 
Hab die Meldung des Hosters weggeklickt. Ich meld mich morgen wieder an, dann zeigt er mir das Popup nochmal. ^^
 
Muss ich?
Was ist, wenn ich nicht muss, aber es einfach trotzdem mach?
Müssen nicht. Aber dann wird der Hoster Dich wahrscheinlich nicht mehr hosten wollen. ;) Denn wenn er kein Auftragsverarbeiter ist, ist er datenschutzrechtlich Verantwortlicher (ggf. gemeinsam mit Dir) für eigene Verarbeitungen (das Hosting) personenbezogener Daten, über deren Mittel und Zwecke Du selbst entscheidest. Und dann ist er genauso für die Verarbeitungsvorgänge verantwortlich wie Du und das will er nicht. Weiterer Vorteil für den Auftragsverarbeiter: Er braucht keine eigene Rechtsgrundlage, um die Verarbeitung vorzunehmen. Verantwortlich bist dann immer nur Du und von Deiner Rechtsgrundlage leitet sich der weisungsgebundene Auftragsknecht seine Befugnis zur Datenverarbeitung ab. Der Auftragsverarbeitungsvertrag muss den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO entsprechen.
 
Müssen nicht. Aber dann wird der Hoster Dich wahrscheinlich nicht mehr hosten wollen. ;) Denn wenn er kein Auftragsverarbeiter ist, ist er datenschutzrechtlich Verantwortlicher (ggf. gemeinsam mit Dir) für eigene Verarbeitungen (das Hosting) personenbezogener Daten, über deren Mittel und Zwecke Du selbst entscheidest. Und dann ist er genauso für die Verarbeitungsvorgänge verantwortlich wie Du und das will er nicht. Weiterer Vorteil für den Auftragsverarbeiter: Er braucht keine eigene Rechtsgrundlage, um die Verarbeitung vorzunehmen. Verantwortlich bist dann immer nur Du und von Deiner Rechtsgrundlage leitet sich der weisungsgebundene Auftragsknecht seine Befugnis zur Datenverarbeitung ab. Der Auftragsverarbeitungsvertrag muss den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO entsprechen.
Hi :)

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag Quark ist mit der Einführung der DSGVO gekommen ?

Ich frage ( auch @Ennui ), weil ich meine Profile und Website 10 Min. vor der Einführung runter gefahren hatte... Da sich zu viele Abmahnanwälte bei mir tummelten. Und bis dahin wurde mir nie die Anfrage / Ansage mit diesem AVV gemacht...
 
Auftrags Verarbeitung gab es vor der DSGVO auch schon.
 
Auftrags Verarbeitung gab es vor der DSGVO auch schon.

Hatte nie Probleme damit...
Ist das bei Strato anders ?

Naja... für den Neustart werde ich Leute anheuern, die sich mit dieser verdammten DSGVO auseinander setzen ( Anwalt und Programmierer ). Ich habe für den Mist keine Zeit...
 
Danke an alle, die noch geantwortet haben.
Hatte ja vor dem Thread ein paar Foren abgeklopft und ich bin einfach zu dumm, lol.

Das ist das Pop Up meines Anbieters:

avv.png


Für mich klingt das nach: Du hast Kleinunternehmen, du hast Kunden, du nutzt uns als Hoster, nutzt unsere Server, mach jetzt mal AVV oder wir machen die Abkürzung mit deinem Unternehmen, aber ziehen ein "V" ab.
 
Mach Avv und allez is jut
Würde ich auch sagen. Im Endeffekt wirst Du wahrscheinlich eh keine reelle Möglichkeit haben, auf den Inhalt des Vertrags einzuwirken. Aber wo kein Schläger, da kein Schlächter.
 
Ich danke euch allen, Leute!

Mal wieder dem armen Tropf bestens geholfen, ich schätze das sehr.
 

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