"Grundsätzlich sind Ansprüche übertragbar. Das kann der Garantiegeber jedoch in seinen Garantiebedingungen ausschließen. Bindet der Garantiegeber die Garantie an das Produkt, und nicht an den Käufer und hat eine Übertragung nicht ausgeschlossen, so geht der Garantieanspruch an einen Zweitkäufer bei Kauf über"
Das habe ich zum Thema gefunden. Weiß wer wie der Musicstore damit umgeht ?
Das habe ich zum Thema gefunden. Weiß wer wie der Musicstore damit umgeht ?